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Lehebruch

Die nach heutigem Wissensstand erste urkundliche Erwähnung der Flurbezeichnung "Lehebruch" stammt aus der 1622 herausgegebenen Holzordnung des Kurfürsten von Brandenburg Georg Wilhelm. Wohl aus Sorge, der sich ausweitende Dreißigjährige Krieg könne auch Brandenburg gefährden, befahl der Kurfürst Anfang 1620, die Spandauer Festung auszubauen und zu verstärken, um vor feindlichen Angriffen besser geschützt zu sein. Wahrscheinlich war es diese Sorge, die dem "Lehebruch" zur ersten urkundlichen Erwähnung verhalf. So heißt es in dieser Holzordnung, dass aus bestimmten Revieren kein Bau- und Brennholz mehr an Holzhändler verkauft werden dürfe. Dies gelte auch für die Erlen im "Lehebruch", da "Wir das Ellernholz daselbst zu Grund-Pfälen vor Unsere Veste Spandow, auch zum Kohlenschwelen, vor Unser Hof-Lager wollen geschonet wissen."  Ob das Ausgabedatum Februar 1622 oder eine innerhalb der Holzordnung enthaltene Datierung vom Dezember 1620 für die Ersterwähnung der Flurbezeichnung  zutrifft, bedarf zur zweifelsfreien Festlegung noch weiterer Untersuchungen.
 
(mehr zum Thema und der Publikation von Ulrike Unger "Auf Spurensuche im Lehebruch" beim Geschichtsverein Leegebruch e.V.: www.geschichtsverein-leegebruch.de)