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Gesucht werden ehrenamtliche Richter*innen

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde Leegebruch sucht daher Bürger*innen, welche die Funktion eines ehrenamtlichen Richters (Schöffe) oder einer ehrenamtlichen Richterin (Schöffin) am Landgericht Neuruppin bzw. Amtsgericht Oranienburg ausüben wollen. Da dem Schöffen/der Schöffin bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmgewicht wie einem Berufsrichter zusteht, werden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung jedoch keine juristischen Vorkenntnisse erwartet.

 

Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz = GVG), die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, in Leegebruch wohnt und am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr bereits und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, meldet sich bitte bis zum 28.02.2023 schriftlich mit folgendem ausgefüllten Bewerbungsvordruck Erwachsenenschöffen (PDF-Datei) bei der:

 

Gemeindeverwaltung Leegebruch

Gestaltung der Umwelt/Ordnung und Sicherheit

Birkenallee 1

16767 Leegebruch

 

oder telefonisch bzw. persönlich bei:

 

Herrn Kabuß, Zimmer 212, Tel. 03304 / 249611

Frau Heinrichs, Zimmer 222, Tel. 03304 / 249627