12.11.2024 18:30 Uhr
! Achtung veränderte Vorfahrtsregelung ! Einrichtung Tempo 30 Zone
Veltener Straße und Hauptstraße (Gartensiedlung)
Nach erfolgreicher Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung beim Straßenverkehrsamt zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone, kann jetzt die Lücke der Tempo 30 Zone in dem Bereich der Gartensiedlung von der Veltener Straße bis zur Hauptstraße geschlossen werden. Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist aufgrund der Vielzahl der aufzustellenden Verkehrszeichen in den nächsten 4 Wochen realisierbar.
Zu beachten ist hier, neben der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h, die geänderte Vorfahrtsregelung. In einer Tempo 30 Zone gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links, welche besagt, dass Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorrang haben gegenüber Fahrzeugen, die von links kommen. In der Übergangsphase werden an den Einmündungsstraßen, wie unter anderem in der Rosenstraße, Gartenstraße und Wiesenstraße entsprechende Hinweisschilder „Achtung Vorfahrt geändert“ aufgestellt.
Einwohnermeldeamt im November für eine Woche geschlossen
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Leegebruch bleibt infolge einer Softwareumstellung von Montag, 25. November bis einschließlich Freitag, 29. November geschlossen.
Aufgrund der Datenmigration in das neue System, ist an diesen Tagen systembedingt nur in dringenden Fällen die Ausstellung von vorläufigen Ausweisdokumenten, nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Die Verwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig die Gültigkeitsdauer ihrer Pass- und Ausweisdokumente zu prüfen.
Der Bürgerservice bleibt für Terminvereinbarungen und Anfragen weiterhin unter der Telefonnummer 03304/2496-21 oder per E-Mail unter erreichbar.
Das Gewerbeamt und das Fundbüro sind hiervon nicht betroffen.
Ab dem 02.12.2024 stehen wir Ihnen wie gewohnt, zu den regulären Sprechzeiten zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Breitbandausbau Gemeinde Leegebruch – Baubeginn erneut verschoben: ab 29.10.2024 sartet der Ausbau
Leider hat die ausführende Firma EllinLine GmbH den Baubeginn zum Breitbandausbau erneut verschoben. Die Arbeiten haben deshalb erst am heutigen Tag, dem 29.10.2024, begonnen. Die Einflussnahme der Gemeinde Leegebruch auf den Baufortschritt ist leider nicht möglich. Wir begleiten die Straßenbauarbeiten und achten auf die Einhaltung der vereinbarten Verlegetiefen und der verkehrsrechtlichen Anordnung, sind aber nicht der Auftraggeber sondern lediglich der Straßenbaulastträger. Ansprechpartner bei der Telekom, als Auftraggeber, ist Herr Schulakowski, Tel. +49 (0) 160 96974334 (Mobil) E-Mail:
Die von der Telekom beauftragte Firma EllinLine GmbH hat als Bauleiter vor Ort Herrn Kajouk benannt. Dieser ist telefonisch unter der Nummer+ 49 (0) 176-20626557 oder per E-Mail unter zu erreichen.
Als Projektleiter ist Herr Nkenyo benannt Tel. +49 (0) 176 21600348 E-Mail .
Durch den Landkreis Oberhavel – Fachbereich Mobilität und Verkehr ist angeordnet, dass die Zugänge zu den Grundstücken für die Anlieger ständig garantiert sind. Die privaten Hausanschlüsse werden direkt vor Ort mit den Eigentümern durch die Firma EllinLine GmbH und der Telekom abgestimmt. Der Ausbau wird im gesamten Gemeindegebiet von Süd nach Nord ausgeführt. Als erster Bauabschnitt in der Zeit vom 29.10.2024 bis zum 20.12.2024 sind die folgenden Straßenabschnitten und Hausnummern vorgesehen:
Beginn 29.10.2024
- Veltener Straße 2 bis 8
- Fontanestraße 2-30 und 1-31a
- Grünstraße 1 bis 19
- Grünstraße 6 bis zur Veltener Straße
- Grünstraße 8-28
- Veltener Str. 1 - 5
- Veltener Straße 27 bis Rudolf-Breitscheid-Straße 39
- Rudolf-Breitscheid-Straße 2 bis 46
Beginn 05.11.2024
- Wasserstraße 2 bis 20
- Wasserstraße 19 bis zur Veltener Straße
- Ernst-Thälmann-Straße 29A bis zur Veltener Straße
- Ernst-Thälmann-Straße 34 bis zur Veltener Straße
- Veltener Straße 21 bis Blumenstraße 37
- Veltener Straße 23 bis Blumenstraße 38A
Beginn 12.11.2024
- Veltener Straße 12 bis 18a
- Wiesenstraße 21 bis Veltener Straße 14
- Wiesenstraße 18 bis Veltener Straße
- Gartenstraße 2A und 1A - 3 bis Veltener Straße 14
- Veltener Straße 28 bis 48
- Veltener Straße 29 bis Hauptstraße 41
- Hauptstraße 2 bis 38
Beginn 19.11.2024
- Gartenstraße 8 bis 62
- Gartenstraße 5 bis 57
- Kirchhofstraße 34 bis 36
- Ernst-Thälmann-Straße 59 bis 31
- Ernst-Thälmann-Straße 36 bis Maxim-Gorki-Straße 10
- Maxim-Gorki-Str.1A – 2
Beginn 26.11.2024
- Moorgrabenstraße 16 bis Veltener Straße 20
- Moorgrabenstraße 3 bis Veltener Straße 26
- Rosenstraße 17 bis 38 und 2-16
- Veltener Str. 17
- Veltener Straße 13 bis Kirchhofstraße 33E
- Am Hauptgraben 30 bis 96
- Am Hauptgraben 33 bis 87
Schließzeiten der in der Trägerschaft der Gemeinde Leegebruch befindlichen Kindertagesstätte:
Die Schließzeiten für das Jahr 2025 finden Sie hier: Schließtage 2025
Schadstoffsammlung aus privaten Haushalten
Informationen zur Schadstoffsammlung finden Sie hier.
Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ab 01.Juli 2024
-Pflicht zur ordnungsbehördlichen Anmeldung aller Hunde -
Seit dem 01. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) in Kraft getreten.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die neue Hundehalteverordnung in § 2 HundehV eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche vorsieht. Ungeachtet der Widerristhöhe und des Gewichtes, müssen demnach alle Hunde zukünftig neben der steuerlichen Anmeldung auch ordnungsbehördlich im Ordnungsamt der Gemeinde Leegebruch angemeldet werden.
Hunde die bislang noch nicht ordnungsbehördlich angemeldet sind, müssen nachgemeldet werden.
Neben der Angabe der Rasse, des Wurfdatums sowie der Farbe und der Chipnummer, sind der Ordnungsbehörde auch die Personalien der Halterin oder des Halters mitzuteilen. Die Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip-Transponder gemäß ISO Standard ist durch den Hundehalter oder die Hundehalterin zu veranlassen.
Die Anmeldung finden Sie unter dem Bürgerservice / Formulare auf der Internetseite der Gemeinde Leegebruch. Sie können das Formular auch gern persönlich beim Ordnungsamt anfordern.
Weitere Information erhalten Interessierte auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter https://mik.brandenburg.de oder persönlich, sowie telefonisch im Ordnungsamt der Gemeinde Leegebruch unter 03304/249 617.
Link zum Presseartikel des Landes Brandenburg: https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung-tritt-am-1-juli-in-kraft#
Änderung der Betreuungszeiten in Kita/Hort ab dem 01.08.2024
Informationen zu den neuen Betreuungszeiten finden Sie hier.
Bibliothek
Aktuelle Informationen zur Bibliothek finden Sie hier.
Jährlich wiederkehrende Schließzeiten der in der Trägerschaft der Gemeinde Leegebruch befindlichen Kindertagesstätte
Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung am 16.06.2022 folgende jährlich wiederkehrende Schließzeiten der in der Trägerschaft der Gemeinde Leegebruch befindlichen Kindertagesstätte:
a) Brückentag nach Christi Himmelfahrt – alle Einrichtungen
b) Brückentage nach Weihnachten bis Neujahr – alle Einrichtungen
c) Die 2. und 3. volle Ferienwoche in den Sommerferien des Landes Brandenburg Objekte Rasselbande, Sonnenschein, Wirbelwind
Als Ausgleich für die Schließzeiten soll der Monat Dezember für die Erziehungsberechtigten gebührenfrei sein, wenn ein Betreuungsvertrag mit der Gemeinde Leegebruch vom 01.01. bis zum 31.12. besteht und die Kinder in den Objekten Rasselbande, Sonnenschein und Wirbelwind betreut werden.
Elterninformation zur Elternbeitragsentlastung
Mit diesem Schreiben informiert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über die zentralen Punkte der „Elternbeitrags-entlastung 2023 / 2024“.
Dokument herunterladen: Elterninformation zur Elternbeitragsentlastung
Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.
Die Anleitung zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung finden Sie hier.
Fragen zu den Briefen vom Finanzamt und den auszufüllenden Formularen können Sie direkt bei Ihrem Finanzamt klären.
Die Bodenrichtwerte können Sie über die Webadresse https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/ oder das zuständige Katasteramt in Oranienburg herausfinden.
Hilfsangebote und Nachfragen zur Ukrainekrise
Der russische Überfall auf die Ukraine hat weitreichende Folgen. Vor allem für die vielen Menschen aus dem Krisengebiet, die auf der Flucht sind, um Schutz zu suchen. Hilfe ist dringend notwendig. Für die Menschen im Krisengebiet und jene, die gerade ihre Heimat verlassen müssen. Die Gemeinde Leegebruch unterstützt alle Anstrengungen, den Menschen in und aus der Ukraine in ihrer Not zu helfen.
Hilfsangebote und Nachfragen können an die Koordinierungsstelle beim Landkreis Oberhavel an die folgende Emailadresse oder telefonisch gerichtet werden:
Email: Telefon: 03301 601-4800
Alle Informationen rund um das Thema:https://www.oberhavel.de/ukraine
Wer hilfsbedürftige Menschen in der Krisenregion finanziell unterstützen möchte, kann dies unter anderem über die "Aktion Deutschland hilft" tun, einem Bündnis deutscher Hilfsorganisatoren. Das Bündnis ruft zu Spenden für die Betroffenen des Krieges auf.
Stichwort: Nothilfe Ukraine
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX