Die Gemeinde Leegebruch stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d)
für das Sekretariat des Bürgermeisters
ein.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39 Stunden, unbefristet mit einer 6 monatigen Probezeit.
Die Gemeinde Leegebruch begrüßt vorurteilsfrei alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, kultureller und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden nach dem Sozialgesetzbuch IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aufgabenschwerpunkte u.a.:
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Sekretariatstätigkeiten im Bürgermeisterbüro
Durchführung von Bekanntmachungen / Auslegungen
Vor- und Nachbereitung von Gremiensitzungen mit Protokollführung
Haushaltsplanung und Budgetkontrolle, Material- und Verbrauchsmittelbeschaffung
Anforderungsprofil:
abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrganges I, oder vergleichbarer Abschluss
sicherer Umgang mit Standardsoftware, sehr gute Kommunikationsfähigkeit
Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, einschließlich der Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien außerhalb der üblichen Arbeitszeit
vorzugsweise Kenntnisse im Kommunalrecht
Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag TVöD (VKA - Ost) und wird bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 6 bewertet.
Ihre schriftliche Bewerbung, keine E-Mail-Bewerbung, richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, lückenlose Tätigkeitsnachweise) bis zum 30.05.2024 an die
Gemeinde Leegebruch
- Der Bürgermeister -
Personalabteilung
Birkenallee 1
16767 Leegebruch
Bitte fügen Sie den Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, andernfalls kann eine postalische Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht erfolgen. Bewerbungskosten werden von der Gemeinde Leegebruch nicht erstattet. Bestätigungen über den Eingang der Bewerbungsunterlagen werden nicht erteilt. Nach Einstellungszusage ist dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorzulegen.