Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Leegebruch ist bemüht, ihre Website(s) und mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit [den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseiten:

 

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Unbekannt

 

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

 

Bilder: Unsere Bilder haben derzeit keine Bildbeschreibungen.

PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.01.2021 erstellt.

Die Barrierefreiheit der Website der Gemeinde Leegebruch wurde im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

 

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

 

Telefon: +49 3304 2496-0
E-Mail:


Anschrift: Birkenallee 1, 16767 Leegebruch, Deutschland

 

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg für die Website an.

 

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungs-verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: